Doppelbürger: Wehrpflicht

In welchem Staat schweizerisch-deutsche Doppelbürger ihre Wehrpflicht zu erfüllen haben, regeln die Schweiz und Deutschland in einem bilateralen Abkommen, das am 1. Oktober in Kraft trat.

Doppelbürger haben ihre Wehrpflicht nur gegenüber einem der beiden Staaten zu erfüllen. In der Regel ist dies derjenige Staat, in dem der Doppelbürger seinen ständigen Wohnsitz hat. Der Doppelbürger kann aber unter bestimmten Voraussetzungen seine Wehrpflicht im anderen Staat erfüllen.

Am 15. Dezember 2010 hat Deutschland eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen. Dieser Entscheid hat für die in der Schweiz wohnhaften Doppelbürger keinen direkten Einfluss, da sie ihre Wehrpflicht grundsätzlich weiterhin in der Schweiz zu leisten haben. Aber sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ansässige Doppelbürger können in Deutschland freiwilligen Militärdienst leisten.

Hat ein Doppelbürger seine Wehrpflicht in einem der beiden Staaten erfüllt, so gilt seine Wehrpflicht auch gegenüber dem anderen Staat als abgegolten.

Das Abkommen finden Sie unter www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.141.113.6.de.pdf

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