Renten­ange­legenheiten

Rentenangelegenheiten von Schweizerinnen und Schweizern in Deutschland werden von einer der drei deutschen Renten-Einrichtungen betreut.

Diese haben seit dem 1. Oktober 2005 neue Namen. So heisst die ehemalige Bundesanstalt für Angestellte (BfA) heute «Deutsche Rentenversicherung Bund». Sie hat ihren Sitz in Berlin. Die ehemalige Bundesknappschaft nennt sich heute «Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See» und residiert in Bochum. Die frühere Landesversicherungsanstalt (LVA) betreibt fünfzehn Regionalstellen und heisst nun Deutsche Rentenversicherung plus Ortsangabe. Wer nicht genau weiss, welche Einrichtung für ihn zuständig ist, bekommt in seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung Hilfe. Anträge auf Kontenklärung können auch hier abgegeben werden.

An den oben genannten Stellen werden die Anträge auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung bearbeitet. Zugleich wird auch das Rentenverfahren beim schweizerischen Versicherungsträger, der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf, eingeleitet. In Zusammenarbeit mit der SAK werden die deutschen und schweizerischen Versicherungszeiten geklärt. Auf Wunsch bekommen Sie hier auch eine persönliche Rentenauskunft zugeschickt.

Für die Überprüfung der deutschen Rentenversicherung müssen die schweizerischen Versicherungszeiten einbezogen werden. Um Verzögerungen bei der künftigen Rentengewährung zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn schweizerische Zeiten also schon rechtzeitig vor der eigentlichen Rentenantragsstellung geklärt werden. Vom Erreichen des 54. Altersjahres an können Sie mit einem formlosen Schreiben, Ihre zuständige deutsche Rentenstelle um eine Klärung der anstehenden AHV-Bezüge bitten. Dadurch sollte es bei Ihrem Renteneintritt keine Wartezeiten ergeben. Zu beachten ist, dass bei allen Anfragen unbedingt die deutsche Versicherungsnummer anzugeben ist.

muz

Zurück