Eilt: deutsche Fahrerlaubnis

Eine gute Nachricht für alle Schweizer in Deutschland, welche die dreijährige Frist verpasst haben, um ihren Schweizer Fahrausweis prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu lassen: Jetzt ist das wieder möglich.

Aus der «Schweizer Revue» 1/2010

Seit dem 30. Oktober 2008 ist eine neue Regelung in Kraft, von der wir dank eines Lesers der «Schweizer Revue» Kenntnis bekommen haben. Bisher beschränkte der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit des prüfungsfreien Umschreibens der Schweizer Fahrerlaubnis auf eine Frist von drei Jahren nach dem Zuzug. Danach musste bislang eine neue Fahrprüfung abgelegt werden.

Nun wurde dieser Passus aus der Fahrerlaubnisverordnung unter Paragraph 31 (1) ersatzlos gestrichen. Zur Zeit kann man den Führerschein wieder unbefristet in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Wir betonen «zur Zeit», denn wie wir erlebt haben, können sich Gesetze ändern. Es empfiehlt sich, den Führerschein möglichst schnell zu beantragen.
Nach wie vor gilt, dass Inhaber einer Schweizer Fahrerlaubnis ihren Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben müssen.

Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden. Eine Schweizer Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit sechs Monate nach der Einreise. Wer dennoch länger auf deutschen Strassen herumfährt, begeht nicht bloss eine Ordnungswidrigkeit wie etwa eine Parksünde. Er oder sie erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er findet sich – sofern er entdeckt wird – vor dem Richter wieder, kann mit einem saftigen Bussgeld, im Wiederholungsfall mit Freiheitsentzug rechnen und ist in jedem Fall vorbestraft.

Personen, die glaubhaft versichern können, dass sie ihre Wohnsitzdauer in Deutschland auf maximal ein Jahr festgelegt haben, was bei Studenten und Praktikanten vorkommt, können eine Verlängerung auf zwölf Monate erwirken. Sie müssen sich aber frühzeitig bei den zuständigen Behörden entsprechend absichern und nicht erst sechs Monate nach dem Umzug.
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Führerscheinstelle zu erkundigen, welche Unterlagen beizubringen sind. Bei gewissen Führerscheinkategorien müssen unter Umständen auch ein Sehtest und eine ärztliche Bescheinigung beschafft werden. Unser Leser aus Bonn bezahlte übrigens 35 Euro für die neue «Plastikkarte».

Monika Uwer-Zürcher/Elisabeth Michel, Präsidentin ASO-Deutschland

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